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FJH-MUC Kurzdarstellung

Kurzdarstellung 2001 der Flexiblen Jugendhilfe München, einer Einrichtung des Diakonischen Werks Rosenheim

Pädagogische Maßanzüge für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsenen und deren Familien - Sozialraumorientierte Hilfen aus einer Hand

  • Haidhausen: Elsässer Strasse 30, 81667 München
  • Laim: Heimeranstrasse 64, 80339 München
  • Milbertshofen: Milbertshofener Strasse 63, 80807 München
  • Mitte: Morassistrasse 6a, 80469 München
  • Neuhausen: Nymphenburger Strasse 88, 80636 München
  • Neuperlach: Max-Kolmsperger-Strasse 19, 81735 München
  • Sendling: Häberlstrasse 18, 80337 München

.1 Beschreibung der Hilfeform

Flexible Jugendhilfe ist ein auf den Einzelfall abgestimmtes Hilfeangebot zur Erziehung oder für junge Volljährige, bei dem die Ziele, Formen und Leistungen der Betreuung variieren und eine individuelle Betreuungsintensität vereinbart wird.

In der Flexiblen Jugendhilfe München können Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, deren Familien, sowie allein erziehende Väter oder Mütter im Rahmen verschiedener ambulanter und stationärer sozialraumorientierter "Hilfeangebote aus einer Hand" zeitnah, zielgenau, nachhaltig, effektiv und effizient betreut werden. Dazu gehören:

  • Jugend- und Familienberatung (§ 28 SGB VIII)
  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
  • Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII)
  • Inobhutnahme sowie ambulantes und stationäres Clearing (§ 42 SGB VIII)
  • (Sozialpädagogisch) Betreutes Einzel- und Gruppenwohnen (§ 34 SGB VIII)
  • Gemeinsame Wohnform für Mutter oder Vater mit Kind (§ 19 SGB VIII)
  • Ambulante und stationäre Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Ambulante und stationäre Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII, §§ 39, 40 BSHG)
  • Ambulante und stationäre Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 72 BSHG)

Die Flexible Jugendhilfe München generiert individuelle Hilfeangebote und realisiert eine dem individuellen Bedarf entsprechende Hilfe. Die familienunterstützenden und lebensfeldaufbauende Hilfen sind an der aktuellen Lebenssituation orientiert, basieren auf Methoden der sozialpädagogischen und sozialpsychologischen Einzel-, Gruppen- und Familienarbeit, zielen auf die akute und längerfristige Problemlösung, setzten auf die Stärkung vorhandener Ressourcen, wirken alltagsstrukturierend und binden die Lebenswelt und den Sozialraum der zu Betreuenden mit ein.

Die Einzelfallhilfen können in ambulanter oder stationärer Form im Lebensumfeld des jungen Menschen oder in angezeigten Ausnahmefällen im Ausland durchgeführt werden. Vor Ort werden alle notwendigen erzieherischen Hilfeformen angeboten, prozesshaft entwickelt oder erschlossen. Flexible Jugendhilfe bezieht die aufsuchende Arbeit und niederschwellige Angebote mit ein. Sie kann andere teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen.

Grundlage der Hilfe ist immer der Einzelkontakt zu dem zuständigen Mitarbeiter oder der zuständigen Mitarbeiterin (Casemanagement). Dieser oder diese koordiniert die unterschiedlichen Ziele, Formen sowie Angebote der Betreuung und steht als kontinuierlicher Ansprechpartner oder als verlässliche Ansprechpartnerin dem jungen Menschen und der Familie zur Seite.

Durch eine prozessuale Diagnostik ist sowohl eine selektive (vor der Maßnahme), als auch eine adaptive (während der Maßnahme) Indikationsstellung möglich. Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele, die Form, die Betreuungsangebote und die durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart. In der Fortschreibung der Hilfeplanung werden die Vereinbarungen entsprechend der Bedarfsentwicklung angepasst.

2 Aufnahmeverfahren

Die frühzeitige gemeinsame Fallabklärung zwischen der Bezirkssozialarbeit, der Vermittlungsstelle und dem Maßnahmenträger ermöglicht eine zeitnahe Planung und den schnellen Beginn einer sozialraumorientierten und flexiblen Hilfe. Um einen sofortigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen, hält die Flexible Jugendhilfe München personelle Kapazitäten, eine Übergangswohnung und mehrere Notaufnahmewohnungen bereit.

Die Hilfeplanung und die Hilfeplanfortschreibung erfolgt partnerschaftlich und transparent, basiert auf der gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (junger Mensch, Personensorgeberechtigte, vermittelnde Stelle und Maßnahmenträger) und schließt eine Übereinkunft über die Ziele, Form, Leistungen und Intensität der Betreuung ein.

3 Indikation

Flexible Jugendhilfe ist notwendig und geeignet, wenn

  • die Möglichkeiten der Personensorgeberechtigten, eine dem Wohle des jungen Menschen entsprechende Erziehung zu gewährleisten, nicht in ausreichenden Maße gegeben ist.
  • die Problembelastung im Sozialraum hoch ist oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den jungen Menschen vielfältig und gravierend sind.
  • die Erziehung und/oder Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen nur mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Familie sichergestellt ist.
  • Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensfeldes benötigen.

4 Ziele

Die Flexible Jugendhilfe München fördert junge Menschen in ihrer Entwicklung und ihrem Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Maßnahmen unterstützen die Personensorgeberechtigten in ihrem Erziehungsvermögen und stärken die familiäre Kompetenz.

Die individuellen Ziele einer Maßnahme orientieren sich an den konkreten Wünschen und Vorstellungen des jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen) sowie an den pädagogischen Maßgaben des Jugendamtes und der Flexiblen Jugendhilfe München.

5 Formen

Bei der Wahl der Betreuungsform muss zwischen einer familienunterstützenden und damit ambulanten oder lebensfeldaufbauenden und damit stationären Hilfeform entschieden werden.

5.1 Ambulante Betreuungsform

Der junge Mensch wird von der pädagogischen Fachkraft in seinem Lebensumfeld begleitet und lebt aktuell

  • in der Herkunfts-, Pflege- oder Adoptivfamilie
  • in einer anderen Jugend- oder Drogenhilfeeinrichtung
  • in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik
  • in einer Justizvollzugsanstalt
  • in einer Obdachlosenunterkunft
  • bei Bekannten oder
  • "auf der Strasse".

5.2 Stationäre Betreuungsform

Der oder die Jugendliche oder junge Erwachsene lebt

  • in einer Notaufnahmewohnung
  • in einem trägereigenen Apartment
  • in einem trägereigenen Haus (mehrere separate Wohnungen)
  • in einer eigenen oder von den Personensorgeberechtigten angemieteten Wohnung
  • in einer Übergangswohnung oder
  • in einer Gruppenwohnung.

6 Betreuungsangebote

Die im Einzelfall durch die Flexible Jugendhilfe München zu erbringenden Betreuungsangebote werden im Hilfeplan genau beschrieben. Die Leistungen variieren in Bezug auf die individuellen Betreuungsziele und in Bezug auf die gewählte Form der Betreuung. Sie sind an aktuellen Standards systemischer Arbeit und Therapie orientiert und beinhalten Aspekte der Identitäts-, Enkulturations- und Emanzipationshilfe.

Dabei steht die Einzelbetreuung (Casemanagement) immer im Mittelpunkt. Durch die Integration von einzellfall- und gruppenbezogenen Interventionsstrategien kann der gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf der einen Seite häufig hochgradig individualisierte Hilfestellungen brauchen, andererseits aber den aller größten Teil ihrer Zeit in Gruppen (Familie, Schulklasse, Ausbildungsgruppe, Peer Group, etc.) verbringen.

Die Sozialraumbüros bieten daher Familienentlastende Gruppen, Soziale Gruppenarbeit sowie gruppendynamischen Wochenend- und Ferienprojekte an. Dadurch können die jungen Menschen zwischenmenschliche Kontakte knüpfen, soziale Kompetenz erlernen und Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen sowie Frustrationstoleranz entwickeln. Zusätzlich kann vereinbart werden, dass der der Klient oder die Klientin an den Tagesstrukturierenden Maßnahmen, Arbeitsprojekten oder am Förderunterricht teilnimmt bzw. den psychologischen Fachdienst in Anspruch nimmt.

6.1 Sozialraumspezifische Betreuungsangebote

6.1.1 Casemanagement

Die sozialpädagogische Betreuung eines Einzelnen oder einer Familie beinhaltet Telefonate, sozialpädagogische Einzel- und Familiengespräche, Hausbesuche (einschließlich Fahrzeiten), Begleitung und aktive Teilnahme am Leben des jungen Menschen und der Familie, die Zusammenarbeit mit anderen Personen und Institutionen sowie die Vermittlung zusätzlicher oder weiterführender Hilfen.

Der Casemanager oder die Casemanagerin bietet beratende, begleitende, betreuende und unterstützende Hilfen an, ist für den jungen Menschen und dessen Bezugssystem in der Regel erreichbar und arbeitet eng mit einem permanenten Stellvertreter oder einer Stellvertreterin zusammen. Die nachfolgende Übersicht listet mögliche Inhalte des Casemanagements auf:

  • Anamnese, Entwicklungsdiagnostik, selektive und adaptive Indikationsstellung
  • Dokumentation, Berichtwesen und klientenbezogene Verwaltungsleistungen
  • Hilfen bei der Entwicklung eines individuellen Lebenskonzepts
  • Aktivierung von und Identifikation mit vorhandenen individuellen und sozialräumlichen Ressourcen
  • Maßnahmen zur Krisenintervention
  • Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung
  • Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge
  • Hilfen bei der Entwicklung von Beziehungsfähigkeit
  • Erziehung zur Leistungsbereitschaft
  • Anleitung zur aktiven Freizeitgestaltung
  • Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Integration
  • Unterstützung bei der Integration in den Sozialraum
  • Integrationshilfen bei Migranten
  • Hilfe bei der Tages-, Wochen- und Jahresstrukturierung
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen
  • Hilfen für junge Alleinerziehende
  • Familienunterstützende Maßnahmen
  • Förderung der Erziehungskompetenz
  • Unterstützung bei der Lebensraumgestaltung
  • Anleitung zur hauswirtschaftlichen Selbstversorgung
  • Absicherung des Lebensunterhaltes
  • Vermittlung, Koordination und Vernetzung von anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfen

Ein Teil der Aufgaben des Casemanagers oder der Casemanagerin kann an andere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen (z.B. Familienarbeit) oder an den psychologischen Fachdienst delegiert werden.

6.1.2 Familienentlastende Gruppen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können am Nachmittag (13:00 bis 17:00 Uhr) in den Familienentlastenden Gruppen betreut werden.

  • Gemeinsames Kochen und Mittagessen
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Soziales Kompetenztraining
  • Freizeitgestaltung mit offenen Angeboten

6.1.3 Soziale Gruppenarbeit

In den verschiedenen Gruppenangeboten können Kinder werktags von 16:00 bis 19:00 Uhr und Jugendliche sowie junge Erwachsene von 19:00 bis 22:00 Uhr unterschiedliche Formen der aktiven Freizeitgestaltung kennen lernen.

  • Musik-, Theater- oder Tanzpädagogik
  • Sportpädagogik (Fitness, Selbstverteidigung, Fußball)
  • Freizeitpädagogik (Kochen, Töpfern, Werken, Basteln)
  • Kulturpädagogik (Kino, Theater, Konzerte)
  • Medienpädagogik (Internet, Foto, Video)
  • Sozialtherapie (Selbsterfahrung, Anti-Gewalt Training, Soziales Kompetenz Training)

6.1.4 Gruppendynamische Wochenend- und Ferienprojekte

Pro Jahr werden bis zu sechs Wochenendprojekte (Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend) und bis zu sechs einwöchige (Freitag bis übernächster Sonntag) Ferienprojekte angeboten. Darüber hinaus findet in den ersten drei Wochen der Sommerferien ein großes Ferienprojekt statt.

  • Erlebnispädagogik (Klettern, Segeln, Höhlenbefahrungen)
  • Sportpädagogik (Skifahren, Snowboarden, Rafting)
  • Kulturpädagogik (Citybound, Europarallye, Konzerte)
  • Theaterpädagogik (Rollenspiel, Stehgreiftheater,
  • Freizeitpädagogik (Camping, Töpfern, Drachenbauen)
  • Medienpädagogik (Internet, Foto, Video)
  • Sozialtherapie (Selbsterfahrung, Anti-Gewalt Training, Soziales Kompetenz Training)

6.2 Sozialraumübergreifende Betreuungsangebote

6.2.1 Tagesstrukturierende Maßnahmen

Junge Menschen, die nicht mehr in die Schule gehen und noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben, können Montags bis Freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr an den Tagesstrukturierenden Maßnahmen teilnehmen.

  • Gemeinsames Frühstück und/oder Mittagessen
  • Individuelle Planung des Tages
  • Strukturierung und schriftliche Fixierung der Aufgabenstellungen
  • Formale und inhaltliche Kontrolle der Tagesstruktur
  • Unterstützung bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben
  • Anwendungstraining am Telefon, Telefax, PC, Office-Programme und Internet
  • Analyse der individuellen Stärken und Schwächen
  • Förderung von Schlüsselqualifikationen und Sozialkompetenz
  • Planung weiterer Bildungs- und Qualifizierungsangebote
  • Organisation und Begleitung bei der Praktikums-, Lehrstellen- und/oder Arbeitsplatzsuche
  • Stellenmarktanalyse im Internet und in der Tagespresse sowie Blindbewerbungen
  • Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungstraining einzeln und/oder in der Gruppe
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • „Fit for Life“ - Einzel- und Gruppengespräche

6.2.2 Arbeitsprojekte

In den Arbeitsprojekten können Jugendliche und junge Erwachsene bevor sie sich für eine Berufsausbildung oder eine feste Arbeit entscheiden, einen geregelten Arbeitsalltag erleben und grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine spätere Erwerbstätigkeit erlernen. Dabei werden sie werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr von einem ausgebildeten Arbeitsanleiter (Schreiner) angeleitet und erhalten ein Taschengeld (DM 5,-- pro Stunde) als Vergütung ihrer Produktivität.

  • Gemeinsames Frühstück und/oder Mittagessen
  • Betrieb einer kleinen Werkstatt, Instandhaltung und Renovierung von Büros und Wohnungen, Materialverantwortung sowie Wartung von Dienstfahrzeugen
  • Theoretische und praktische Grundlagenvermittlung in den Arbeitsbereichen Malerei, Schreinerei, Gas- und Wasserinstallation, Elektrik, Raumausstattung, Restauration, Gebäudereinigung, Gärtnerei und Kfz-Mechanik

6.2.3 Förderunterricht

Einzel- und/oder Gruppenförderunterricht wird ganzjährig durch qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen erteilt und beinhaltet folgende Angebote:

  • Nachhilfe
  • Individuelle Lernförderung
  • Prüfungsvorbereitung
  • Krankheits- bzw. Intensivbeschulung
  • Deutsch für Migranten und Migrantinnen

Zur Vorbereitung auf den Qualifizierenden Hauptschulabschluss kann der junge Mensch an einem Intensivkurs teilnehmen. Die Prüfungsvorbereitung beinhaltet die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Arbeitslehre, Physik, Sozialkunde und Kunsterziehung.

6.2.4 Psychologischer Fachdienst

  • Psychodiagnostische Anamnese
  • Testdiagnostik (Intelligenz, Schul- und Ausbildungseignung, Persönlichkeitsstruktur, psychosoziale und umgebungsbedingte Probleme, Funktionsniveau) und Auswertungsgespräche
  • Vermittlung in ambulante und stationäre Psychotherapie

6.3 Gemeinwesenarbeit

  • Niedrigschwelliege Anlaufstelle für Erziehungsfragen
  • Beratung und Vermittlung von Hilfen für Peergroups, Cliquen und Nachbarn
  • Kooperation mit Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten und Bewohnerzentren
  • Kontakt zu der Schulsozialarbeit und zu Vertrauenslehrern und Vertrauenslehrerinnen
  • Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen Gesundheitsvorsorge
  • Mitwirkung bei Stadtteilfesten, Schulveranstaltungen und Feiern der Kirchgemeinden
  • Kontakt zu Hausverwaltungen sowie Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften
  • Kontakt zu ansässigen Ausbildungsbetrieben
  • Teilnahme am Bezirksausschuss

6.4 Klientenunspezifische Leistungen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Flexible Jugendhilfe München erbringen Leistungen, die keinem bestimmten Klienten oder keiner bestimmten Klientin zugeordnet werden können. Team- und Fallbesprechungen, Supervision sowie die Vernetzung mit anderen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und der Jugendarbeit sind zwingend erforderlich um die pädagogischen Maßgaben erfüllen und die oben beschriebenen Betreuungsangebote erbringen zu können.

6.5 Bereitstellung von Wohnraum und Barleistungen

  • Versorgung von Jugendlichen, jungen Volljährigen oder (jungen) Familien mit Wohnraum
  • Übernahme der Kosten für die Provision, Kaution, Erstausstattung und für den Telefonanschluss
  • Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten
  • Weiterleitung und Verwaltung der im Rahmen von Jugendhilfe gewährten Barleistungen wie Lebensunterhalt, Taschengeld und ggf. andere Nebenkosten

7 Intensität

Die Intensität der Betreuung orientiert sich an den individuell festgelegten Zielen, an der gewählten Betreuungsform und vor allem an den vereinbarten Betreuungsangeboten. Die Betreuungsintensität kann im Verlauf der Maßnahme variieren. So kann eine fortschreitende Verselbstständigung unterstützt und können auftretende Krisen bewältigt werden.

8 Finanzierung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage des vom Kostenträger zu erstellenden Leistungsbescheids.

Die Leistung kann über einen Tagessatz, über Fachleistungsstunden oder über ein vereinbartes Betreuungsstundenkontingent abgerechnet werden.

8.1 Tagessatz

Grundlage der Tagessatzabrechnung ist ein durch die Entgeltkommission genehmigter Tagessatz für das Betreute Wohnen. Dieser geht von einem Personalschlüssel von eins zu vier aus und bezieht sich demnach auf bis zu 9,625 Betreuungswochenstunden. Entsprechend der individuell vereinbarten Betreuungsintensität kann der Tagessatz als Berechnungsgrundlage dienen und entsprechend gesteigert oder gemindert werden.

8.2 Fachleistungsstunden

Entscheidet sich ein Kostenträger für die leistungsbezogene Abrechnung von Fachleistungsstunden, so wird monatlich die Summe der geleisteten Betreuungsstunden abgerechnet.

8.3 Betreuungsstundenkontingent

Ein Kostenträger kann mit der Flexiblen Jugendhilfe München ein pauschales Betreuungsstundenkontingent (monatlich, viertel-, halb- und jährlich) vereinbaren. Innerhalb des vereinbarten Zeitraumes kann der Kostenträger im vereinbarten Umfang Betreuungsstunden abrufen. Auf Grund des größeren Volumens kann generell von einer Kostensenkung ausgegangen werden.

8.4 Zusatzleistungen

  • Kosten für Wohnraum
  • Barleistungen

9 Qualitätssicherung

Die Qualitätsentwicklung basiert auf der Transparenz und auf der partnerschaftlichen Abstimmung im Prozess zwischen den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und der Flexiblen Jugendhilfe München.

Als Grundsatz und Maßstab für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote wird das von dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Selbstbewertungsverfahren verwendet.

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